Ein Kompromiss hat sich verschoben -
ein Kommentar
In Sachsen dürfen homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer künftig unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam im Pfarrhaus leben. Das hat die Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens am 21. Januar 2012 in Dresden entschieden. Voraussetzung sei eine eingetragene Lebenspartnerschaft des Paares und die einmütige Zustimmung des Kirchenvorstandes.
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