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Ein Kompromiss hat sich verschoben -
ein Kommentar

In Sachsen dürfen homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer künftig unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam im Pfarrhaus leben. Das hat die Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens am 21. Januar 2012 in Dresden entschieden. Voraussetzung sei eine eingetragene Lebenspartnerschaft des Paares und die einmütige Zustimmung des Kirchenvorstandes.

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Dabei bedeutet „einmütig“, „dass eine starke Mehrheit den Beschluss fasst und die Minderheit das Handeln auf dessen Grundlage mittragen kann.“ Bisher hatte die sächsische Landeskirche sowohl eine eingetragene Lebenspartnerschaft für ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer als auch deren Zusammenleben im Pfarrhaus ausgeschlossen.

Im Vorfeld dieser Entscheidung hatte es zahlreiche Initiativen gegeben, es bei der bisherigen Regelung zu belassen, die bereits als ein gemeinsam getragener Kompromiss empfunden wurde. Es gab allerdings auch die Maximalforderung einer völligen Liberalisierung. Beide haben sich mit ihrem Votum nicht durchgesetzt, doch hat sich der bisherige Kompromiss erheblich verschoben. Die Kirchenleitung betont zwar, dass die besondere  Wertschätzung von Ehe und Familie für Kirche und Gesellschaft von dem Beschluss nicht berührt sei. Doch eine im Pfarrhaus gelebte homosexuelle Partnerschaft hat nun einmal Leitbildcharakter. Sie nimmt nun in gleicher Weise für sich das Schöpfungslob in Anspruch, das Gott im Blick auf die Ehe von Mann und Frau gesprochen hat: „Und siehe, es war sehr gut.“     

Eine wichtige Grundlage für die nun erfolgte Änderung sei der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Homosexualität in biblischem Verständnis“, der den vorhandenen Konsens und Dissens in dieser Frage widerspiegelt; eine wirkliche Annäherung in den Grundsatzfragen allerdings zeigt er nicht. Am Ende argumentiert der Bericht deshalb allein mit den Mehrheitsverhältnissen innerhalb der Arbeitsgruppe, die durch ein Auswahlverfahren zusammengestellt worden war: „Ein kleiner Teil der Arbeitsgruppe betont, dass die bisherige Regelung der Kirchenleitung grundsätzlich beibehalten werden soll. Ein größerer Teil der Arbeitsgruppe spricht sich für eine Neuregelung des Kirchenleitungsbeschlusses  und für die Zulassung des Zusammenlebens im Pfarrhaus aus.“

Ob Mehrheitsverhältnisse allerdings die mangelnde geistlich-theologische Übereinstimmung wirklich kompensieren können, bleibt fraglich. Auch zeigt sich, dass die Kirchenleitung in ihrer Entscheidung eher dem Druck gesellschaftlicher Trends nachgegeben hat;  die Argumente für oder gegen eine Neubewertung der Homosexualität haben sich in den letzten Jahren jedenfalls nicht wirklich geändert. Schließlich stehen die Füße derer schon vor der Tür, die selbst den jetzigen Beschluss recht bald wieder zu Grabe tragen möchten, weil er ihnen nicht weit genug geht.

Immerhin sollen Gewissensentscheidungen vor Ort respektiert werden. So werden laut vorliegendem Beschluss in einem großen Maße Kirchenvorstände in die Verantwortung einbezogen. Im konkreten Fall werden diese allerdings oft erheblichen Zwängen ausgesetzt sein. Denn wenn selbst die Kirchenleitung homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus akzeptiert, wächst verständlicherweise vor Ort der Druck auf all jene, die in ihrem Gewissen einer anderen Position verpflichtet sind.    

Für die kommenden Wochen gilt es in der Gelassenheit des Glaubens abzuwarten, in welcher Weise sich die Landessynode im April positionieren wird. Bleibt es bei dem  vorgelegten Kirchenleitungsbeschluss oder setzt sich eine noch weiter reichende Freigabe durch, wird das Gewissen vieler in unseren Landeskirchlichen Gemeinschaften und unseren Kirchgemeinden belastet; auch werden viele ihrer Kirche entfremdet, die ihnen doch Heimat ist.

Gewiss kann eine Kirchenleitung angesichts unterschiedlicher menschlicher Erkenntnis und der Möglichkeit eigener Fehlbarkeit nicht allen gerecht werden. Doch schmerzhaft offene theologische Fragen sollten im Zweifelsfall besser offen gelassen als durch Mehrheiten entschieden werden.

Prof. Johannes Berthold, Vorsitzender des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes

 
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